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   BSG, 05.11.1964 - 10 RV 99/64   

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BSG, 05.11.1964 - 10 RV 99/64 (https://dejure.org/1964,1127)
BSG, Entscheidung vom 05.11.1964 - 10 RV 99/64 (https://dejure.org/1964,1127)
BSG, Entscheidung vom 05. November 1964 - 10 RV 99/64 (https://dejure.org/1964,1127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zum Anspruch des erwerbsunfähigen Hirnbeschädigten auf die Pflegezulage nach BVG § 35 Abs. 1 S. 4

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 82
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2005 - L 5 B 1/05
    Hierfür beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5. November 1964, Az.: 10 Rv 99/64, wonach eine isolierte Anwendung von § 30 Abs. 1 BVG nicht möglich sei.

    Dabei wird auch die von der Beschwerdeführerin zutreffend zitierte Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 05.11.1964, Az.: 10 Rv 99/64, BSGE 22, 82) zur einheitlichen Bewertung der MdE zu berücksichtigen sein.

    Das BSG hat wiederholt auf die einheitliche Bewertung der MdE nach § 30 Abs. 1 und Abs. 2 BVG verwiesen (vgl. BSGE 12, 134; 22, 82; Urteil vom 13. Dezember 1979, Az.: 9 Rv 56/78; Urteil vom 7. Februar 1985, Az.: 9a Rv 45/83 m.w.N.).

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 V 3/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit -

    Diese Begründungserfordernisse hat die Klägerin nicht ausreichend berücksichtigt; insbesondere hat sie nicht herausgearbeitet, inwiefern das LSG mit einem abstrakten Rechtssatz von einem abstrakten Rechtssatz in dem Urteil des Bundessozialgericht (BSG) vom 5.11.1964 - 10 RV 99/64 - (BSGE 22, 82 = SozR Nr. 15 zu § 35 BVG) abgewichen sein soll.

    Soweit die Klägerin meint, eine isolierte Anwendung des § 30 Abs. 1 BVG entspreche nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG Urteil vom 5.11.1964 - 10 RV 99/64 - BSGE 22, 82 = SozR Nr. 15 zu § 35 BVG), verkennt sie, dass es in dem entschiedenen Fall um die Auslegung des Begriffes "erwerbsunfähig" im Sinne der damals geltenden Fassungen des § 35 Abs. 1 Satz 3 bzw Satz 4 BVG ging.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1998 - L 6 Vs 44/97

    Vorliegen der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme des

    Auch nach dem Sinn und Zweck der genannten Regelungen kann § 35 Abs. 1 S. 6 BVG rechtsmethodisch nur als unwiderlegliche Vermutung der Hilflosigkeit verstanden werden und nicht etwa als Ausnahmeregelung für Fallgestaltungen, bei denen ungeachtet einer etwaigen Hilflosigkeit allein wegen der Schwere des Leidens eine Pflegezulage gewährt werden soll (offengelassen in BSGE 22, 82ff = SozR § 35 BVG Nr. 15 und BSG SozR 3100 § 35 Nr. 10).

    Dort ist aber unbestritten die besondere berufliche Betroffenheit wegen der einheitlichen, unteilbaren MdE bei der Beurteilung von Erwerbsunfähigkeit bei Hirnbeschädigten zu berücksichtigen (seit BSGE 22, 82ff = SozR BVG § 35 Nr. 15; vgl. jetzt die Verwaltungsvorschrift Nr. 9 zu § 35 BVG).

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 63/76
    Dazu gehören nach der Rechtsprechung auch diejenigen Hirnbeschädigten, deren Erwerbsfähigkeit lediglich im Hinblick auf ein besonderes berufliches Betroffensein im Sinne des 5 30 Abs. 2 BVG um mehr als 90 vH beeinträchtigt ist (vgl. BSGE 22, 82 = SozR BVG @ 55 Nr. 15).

    Das LSG ist daher zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, daß bei dem Kläger eine allein auf der Hirnbeschädigung beruhende Erwerbsunfähigkeit vorliegt, die die Gewährung einer Pflegezulage nach Stufe I gemäß 5 35 Abs. 1 Satz 4 BVG rechtfertigt (vgl. BSGE 22, 82 : SozR BVG @ 55 Nr. 15).

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76

    Rechtsanspruch auf Pflege für erwerbsunfähige Hirnverletzte

    Die genannte, schon in der ersten Fassung des BVG vom 20. Dezember 1950 in § 35 Abs. 1 Satz 3 enthalten gewesene Vorschrift, erweitert den Kreis der Empfänger der Pflegezulage insofern, als bei erwerbsunfähigen Hirnbeschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen der Hilflosigkeit nicht zu prüfen sind, so daß im Ergebnis auch Personen, die im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 BVG nicht hilflos sind, in den Genuß der Pflegezulage kommen können (zur Entstehungsgeschichte der - ursprünglich allein für "Hirnverletzte" erlassenen - Vorschrift vgl. BSGE 8, 130, 135 und 22, 82, 85).

    Eine solche Erweiterung des begünstigten Personenkreises bedarf - unabhängig davon, auf welchen Erwägungen des Gesetzgebers, die Vorschrift beruht (vgl. dazu BSGE 20, 205, 208 und 22, 82, 85 f.) - nach Auffassung des Senats einer gesetzlichen Grundlage.

  • BSG, 27.07.1965 - 10 RV 659/63

    Keine Berücksichtigung von Nachschäden bei der Festsetzung der Minderung der

    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 5" November 1964 (BSG 22, 82 ff) mit eingehender Begründung dargelegt hat, kennt 5 30 BVG nicht zwei oder mehrere unterschiedliche Minderungen der Erwerbsfähigkeit, sondern nur eine einheitliche MdB.

    durch den Vergleich der Erwerbsfähigkeit vor und nach der Schädigung zu ermitteln ist, hat sich damit nichts geändert° Wenn also bei einem Beschädigten der Beruf zu berücksichtigen ist, muß die Erwerbsfühigkcit in diesem Beruf unmittelbar vor und nach der Schädigung gegenübergestellt werden° Die Besonderheit, daß eine Schädigung zeitlich anhalten und fortwirken kann, so daß damit "der Zeitpunkt nach der Schädigung" sich von den militärischen oder kriegerischen Geschehnissen (dem Eintritt des schädigenden Ereignisses) entfernt, wie etwa bei einem späten erstmaligen Auftreten einer anzuerkennenden Gesundheitsstörung oder beim Eintritt einer Versehlimmerung einer anerkannten Gesundheitsstörung, braucht im vorliegenden Fall nicht näher erörtert zu werden, da ein solcher Fall beim Kläger nicht vorliegt° Das LSG hätte im vorliegenden Fall also prüfen müssen, ob der Kraftfahrerberuf, der nach den Feststellungen des LSGals der vor der Schädigung ausgeübte Beruf des Klägers anzusehen ist, von dem Kläger unmittelbar nach der Schädigung nicht mehr (@ 30 Abs° 2 Buchst" a BVG) oder nur unter den Voraussetzungen des 5 30 Abso 2 Buchst" b BVGausgeübt werden konnte" Nur dieser Zeitpunkt ist nämlich für die Feststellung der MdB maßgebend; nicht ein späterer (BSG 19, 201 ff)" Damit aber sind die sogenannten Nachschäden, d"h° Gesundheitsstörungen, die erst nach der Schädigung von dieser unabhängig eingetreten sind" bei der Feststellung der MdB gemäß $ 50 Abs° 2 BVG bei besonderer Berufsbetroffenheit ebensowenig zu berücksichtigen wie bei der Festsetzung der MdB gemäß 5 30 Abs° 1 BVG, wenn keine Berufsbetroffenheit vorliegt (vglo BSG 17, 99 ff, 114 ff; 19; 201 ff; Urt° des erkennenden Senats vom 6" August 1963 - 10 RV 1331/60 -)" Das Ergebnis folgt zwanglos auch aus der Überlegung, daß dann, wenn es nach dem Gesetz nur eine MdB gibt (BSG 22, 82 ff), diese MdE auch nur nach einem einheitlichen und nicht nach unterschiedlichen Grundsätzen ; festgesetzt.

  • BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66

    Bei Verhinderung des weiteren Berufsaufstiegs Erhöhung der MdE, wenn dem

    Es handelt sich dabei lediglich um verschiedene Faktoren, die bei jeder Festsetzung der MdE zu prüfen sind und die zur Auswirkung kommen können, ohne daß für diese Faktoren einzeln die Höhe der MdE festzusetzen wäre, denn nach den genannten Vorschriften gibt es nicht zwei oder mehrere unterschiedliche Hinderungen der Erwerbsfähigkeit, sondern nur eine einheitliche (vgl. BSG 22, 82).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 162/75
    Vor allem sind wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht ausschlaggebend, wenn darüber zu be- ' finden ist, ob ein Kriegsbeschädigter auf fremde Wartung und Pflege angewiesen ist (BSG Urteil vom 25. April 1961 - 11 RV 660/59 - Urteil vom 29. Mai 1962 - 10 RV 1235/58 = KOV 1962, 277 - BSG 22, 82, 83 ff).
  • BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72

    Nachträgliche Berufsbeeinträchtigung durch neue schädigungsunabhängige Leiden

    Der erkennende Senat hatte mit der in BSG 23, 188 ff veröffentlichten Entscheidung die in BSG 22, 82 ff begonnene Rechtsprechung fortgesetzt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2010 - L 10 VM 1/06
    Dagegen hat die Klägerin sich mit der am 14. Juli 2003 bei dem Sozialgericht Hannover erhobenen Klage gewandt und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 5. November 1964, Az. B 10 RV 99/64) geltend gemacht, dass eine Bewertung der MdE grundsätzlich einheitlich nach § 30 Abs. 1 und 2 BVG zu erfolgen habe.
  • BSG, 13.12.1979 - 9 RV 56/78

    Rechtsnatur von Verwaltungsbescheiden - Erstbescheid - Zugunstenbescheid

  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 36/79

    Hirnbeschädigter - Pflegezulage - Nachweis der Hilflosigkeit -

  • BSG, 24.03.1977 - 10 RV 45/76

    Bindend anerkannte besondere berufliche Betroffenheit - Vollendung eines

  • BSG, 24.03.1976 - 9 RV 460/74

    Zur Einbeziehung eines MdE-Erhöhungsbescheides auf mehr als 90 % in ein

  • BSG, 18.11.1971 - 9 RV 326/70

    Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • BSG, 27.01.1967 - 9 RV 344/64
  • BSG, 30.09.1980 - 10 RV 43/79
  • BSG, 14.07.1976 - 9 RV 214/75

    Keine Differenzierung nach lokalen Funktionsausfällen

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